Im Emmental und im Oberaargau kommt es zu Problemen

Im Emmental und im Oberaargau kommt es zu Problemen

Der Kanton Bern stellt sich darauf ein, dass die ORS nicht wie geplant ab dem 1. Juli für die Flüchtlinge zuständig sein wird.

Im letzten April fällte das zuständige Amt der damalige Gesundheits- und Fürsorgedirektion einen richtungsweisenden Entscheid. Statt wie bisher 13 Partner, sollen ab Juli dieses Jahres nur noch maximal 5 zuständig sein. Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe, die fast 40 Jahre lang im Auftrag des Kantons tätig war, ging leer aus. In der Region Oberaargau-Emmental bekam nicht sie den Zuschlag im Submissionsverfahren, sondern die ORS AG.

Rechtsstreit blockiert die Übergabe
Mit dieser Vergabe war die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe nicht einverstanden und zog den Entscheid weiter. Aktuell liegt der Fall vor dem bernischen Verwaltungsgericht. Dessen Entscheid wird kaum vor Anfang April erwartet. Das Verwaltungsgericht hat es der kantonalen Verwaltung jedoch bereits untersagt, mit der neuen Partnerin, der ORS, einen Vertrag zu unterzeichnen. Dies bringt den Kanton Bern nun in Bedrängnis, denn die Zeit bis zum 1. Juli wird knapp. Die Partner in den anderen vier Regionen sind bereits seit Ende letzten Jahres damit beschäftigt, die Übergaben zu regeln.

Für die Region Emmental-Oberaargau jedoch, hängt der Kanton Bern rechtlich noch immer im luftleeren Raum. Für eine Übergabe würde es definitiv nicht mehr reichen, wenn die unterlegene Partei den Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts an die nächst höhere Instanz, ans Bundesgericht, weiterziehen würde. Die Bundesrichter lassen sich nicht drängen und auf deren Entscheide muss lange gewartet werden.

Kanton ruft Taskforce ins Leben
Weil nicht klar ist, ob die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe die Betreuung und Integration der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen an die ORS AG übergeben kann, ruft die neu benannte Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern kommende Woche eine eigene Taskforce ins Leben.

«Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass möglicherweise der Kanton am 1. Juli einspringen muss», sagt Inge Hubacher, die Vorsteherin des Amts für Integration und Soziales. Weil kein gültiger Vertrag mit der ORS AG besteht, muss der Kanton Bern zum Beispiel damit rechnen, dass er die zirka 300 Wohnungen als Rechtsnachfolger übernehmen muss. Der Kanton muss am 1. Juli womöglich einspringen.

Autor
Quelle: SRF (05.03.2020)

Publiziert am
6.3.2020