Näher bei den Flüchtlingen

Näher bei den Flüchtlingen

© Alexander Egger / Limitierte Rechte

Die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe führt noch elf Kollektivunterkünfte im Kanton Bern.

Der Sozialdienst für Flüchtlinge des Schweizerischen Roten Kreuzes ist nun auch in der Region vertreten. Er spürt noch nichts vom Rückgang der Asylgesuche. Anders ist die Lage in den Kollektivunterkünften. Eine Übersicht.

Monat für Monat vermeldet das Staatssekretariat für Migration die Asylzahlen. Die Tendenz der letzten Zeit: sinkend. Auch jene des Augusts zeigt: In der Schweiz wurden 1193 Asylgesuche eingereicht, 181 weniger als im Vormonat. Das bedeutet ein Minus von rund 13 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl der Gesuche um 497 verringert, also um rund 30 Prozent. Die dem Kanton Bern zugewiesenen Asylgesuche sanken von 5428 im Jahr 2015 auf 2125 im Jahr 2017. Heuer waren es bisher 1083. Ein ähnlicher Rückgang spiegelt sich auch im Emmental und im Oberaargau wider.

Hilfe bei der Integration
Mirjam Wenger ist Leiterin des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Schweizerischen Roten Kreuzes für die Region Emmental und Oberaargau. «Wir merken noch nichts von dem Rückgang an Asylgesuchen», sagt sie. Die Zahlen seien sogar immer noch leicht steigend. Jedoch nicht mehr in dem Ausmass wie noch 2015 oder 2016. «Die Zu- und Abnahme von Asylgesuchen spüren wir zeitverzögert», sagt Mirjam Wenger. «Da wir die Personen erst zugewiesen erhalten, nachdem sie das Asylverfahren durchlaufen haben.» Gemeinsam mit der Caritas kümmert sich der Sozialdienst für Flüchtlinge des Schweizerischen Roten Kreuzes um geflüchtete Menschen mit F- oder B-Ausweisen. Also um anerkannte Flüchtlinge, die sich noch nicht länger als fünf respektive sieben Jahren in der Schweiz aufhalten.

Er tut dies im Auftrag des Sozialamtes der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Dabei unterstützt er Flüchtlinge bei der sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration und sorgt zudem für eine finanzielle Existenzsicherung. Seit Anfang Jahr hat der Sozialdienst SRK nun zwei Büros in der Region: eines in Langenthal und eines in Burgdorf. Beratungen sind zudem auch in Langnau möglich. Dort wurde Anfang Woche das neue Angebot auch vorgestellt.

750 Klienten
In beiden Regionen sind es total 751 Personen mit F- beziehungsweise B-Ausweis. Das SRK betreut davon 148 Menschen im Emmental und 182 im Oberaargau. Die drei häufigsten Herkunftsländer sind Eritrea, Syrien und China. Das SRK ist jeweils über eine längere Zeit für die Personen zuständig. Wenn etwa ein Flüchtling mit Ausweis B im Jahr 2015 ein Asylgesuch gestellt hat, kümmert sich das SRK bis 2020 oder bis zur finanziellen Selbstständigkeit um ihn.

Dass der Sozialdienst gerade jetzt in die Region gezogen ist, ist mehr ein Zufall, als dass es etwas mit der aktuellen Lage zu tun hätte. Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern hat sich reorganisiert. Die neue Struktur erlaubte dem Sozialdienst für Flüchtlinge, die bestehenden Büros der Regionalstellen des SRK Kanton Bern zu nutzen. Vorher war er nur in Zollikofen stationiert. Das Ziel war es laut Leiterin Mirjam Wenger aber immer schon, sich den Regionen anzunähern.

«Ein grosser Vorteil ist, dass wir dabei nicht nur näher bei unseren Klienten und Klientinnen sind, sondern auch näher bei den Gemeinden und somit als Ansprechpartner wahrgenommen werden», sagt sie. Sie würden so von den Gemeinden in den verschiedenen Belangen kontaktiert oder auch bei ihrer Arbeit unterstützt.

Syrien und Afghanistan
Unmittelbar vom Rückgang der Asylgesuche betroffen ist jedoch das Amt für Migration der Polizei- und Militärdirektion. Es ist zuständig für Asylsuchende mit N-Ausweis, also vorläufig Aufgenommene, und für jene mit einem negativen Asylentscheid. Für diese Personen gibt es die sogenannten Kollektivunterkünfte.

Von den 21 Anfang 2017 von der Heilsarmee-Flüchtlingshilfe geführten Kollektivunterkünften im Kanton Bern sind heute noch 11 in Betrieb. Im Emmental und im Oberaargau sind es deren zwei: Im Schulhaus Schafhausen leben derzeit 90 und in Aarwangen 148 Menschen. Nach der sogenannten ersten Phase in den Zentren werden die Asylsuchenden, sobald sie den Alltag in der Schweiz weitgehend selbstständigbewältigen können, den Gemeinden zugewiesen. Diese kümmern sich dann um einen geeigneten Wohnraum. Im Emmental sind dies aktuell 477 und im Oberaargau 605 Menschen.

Anders als im Bereich der Ausweise B und F kommen die meisten hier vor allem aus Afghanistan und Syrien. Eritrea steht an dritter Stelle. In beiden Regionen leben zudem total 46 unbegleitete minderjährigen Asylsuchende oder Flüchtlinge. Zuständig ist hier das Zentrum Bäregg. Im Schulhaus Schafhausen leben seit 2014 Asylsuchende.
Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, erhaltenje nach Ausgang des Verfahrens einen unterschiedlichen rechtlichen Status. Welcher was bedeutet, da rüber gibt die Schweizerische Flüchtlingshilfe auf ihrer Website Auskunft.

Alle Asylsuchenden erhalten eine Bescheinigung über ihre Anwesenheit in der Schweiz, den sogenannten N-Ausweis. Dieser gilt nicht etwa als Aufenthaltsbewilligung, sondern ist eine Bestätigung, dassdiebetreffende Person in derSchweiz ein Asylgesuch gestellt hat und auf einen Entscheid des Staatssekretariats fürMigration wartet. Jeder Flüchtling, dem Asyl gewährt wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung, eine sogenannte B-Bewilligung. Gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention muss anerkannten Flüchtlingen ein Mindestmass an Rechten gewährt werden. In derSchweizgeniessen Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde, in gewissen Bereichen eine vorteilhaftere Rechtsstellung als vorläufigaufgenommene.

Dies ist besonders bei der Regelung des Aufenthalts und der Familienzusammenführung der Fall. Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer erhalten den Ausweis F. Es handelt sich dabei ebenfalls nicht um eine Aufenthaltsbewilligung, sondern um die Bestätigung, dass eine Ausschaffungaus rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist, etwa weil eine Wegweisunggegen das Völkerrecht verstossen würde oder als unzumutbar eingestuft wird. Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme, die statt einer Ausschaffung getroffen wird. Personen, die als Flüchtling anerkannt, aber nach nationalem Recht vom Asyl ausgeschlossen sind, werden auch vorläufig aufgenommen.

Sie erhalten ebenfalls den F-Ausweis. Gemäss der Flüchtlingskonvention muss auch anerkannten Flüchtlingen ein Mindestmass an Rechten gewährt werden. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind dadurch etwa in Bezug auf Sozialhilfe oder Mobilität bessergestellt als andere vorläufig aufgenommene Personen. Schutzbedürftige Personen erhalten den S-Ausweis. Er berechtigt zum vorübergehenden Aufenthalt in derSchweiz, er ist aber keine Aufenthaltsbewilligung.

Er wurde als rechtlicher Status dazu eingeführt, bei Massenfluchtsituationen angemessen schnell reagieren zu können Abgewiesene Asylsuchende sind Personen, die in einem Asylverfahren einen Wegweisungsentscheid erhalten haben und die Schweiz verlassen müssen. Die Gesetzgebung sieht fürsie kein Ausweispapier vor. Einige Kantone lassen die Asylsuchenden jedoch im Besitz ihres N-Ausweises.

Autor
Quelle: Berner Zeitung (13.09.2018)

Publiziert am
13.9.2018