Nachrichten des Büros für Europäische Angelegenheiten

Nachrichten des Büros für Europäische Angelegenheiten

Das Büro für Europäische Angelegenheiten der EU stellt der Heilsarmee Zone Europa eine Plattform für soziale Fragen zur Verfügung.

Im Dezember hat das Büro für Europäische Angelegenheiten der EU mit Sitz in Brüssel lange über die öffentliche Vernehmlassung zur Europäische Säule der Sozialrechte (European Pillar of Social Rights) debattiert. Die Säule der Sozialrechte ist eine Neuausrichtung der Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten betreffend soziale Fragen innerhalb Europas. Diese Fragen gehen über das übliche Tätigkeitsfeld der Heilsarmee hinaus und betreffen etwa den Mindestlohn, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die gerechten Arbeitsbedingungen. Dennoch haben gerade diese Fragen grossen Einfluss auf die Tätigkeit der Heilsarmee, insbesondere im Hinblick auf ihren Einsatz für Obdachlose, für Opfer von Menschenhandel, für Roma sowie generell für Menschen, die von Armut betroffen sind. Die Heilsarmee möchte sicherstellen, dass innerhalb dieser Debatte auch die Stimme der Randständigen wahrgenommen wird (lesen Sie die Antwort auf Englisch hier).

Das Büro für Europäische Angelegenheiten der EU ist kürzlich der Plattform der europäischen Zivilgesellschaft gegen den Menschenhandel beigetreten. Auch die Heilsarmee hat im Dezember am ersten Treffen dieser Plattform teilgenommen. Diese besteht aus über 100 national oder lokal agierenden Organisationen der europäischen Zivilgesellschaft, die sich in den Bereichen der Menschenrechte, Kinder- und Frauenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, der Migranten und der Obdachlosen engagieren. Im Lauf dieses Treffens legte die Europäische Kommission zwei Berichte vor, die einerseits auf verbesserungswürdige Bereiche hinwiesen und andererseits aber auch Bereiche vorstellten, welche die Richtlinien von 2011 betreffend Menschenhandel besonders erfolgreich umgesetzt hatten. Besagte Richtlinien werden als Wegweiser im Kampf gegen den Menschenhandel angesehen. Sie beinhalten unter anderem juristische Rahmenbedingungen innerhalb der EU, die bei Untersuchungen, Verfahren, der Höhe der Strafmasse, Opferschutzmassnahmen, Prävention und Koordination zur Anwendung kommen. Dabei hervorgehoben wurde auch ein Beitrag der Heilsarmee, namentlich deren Vorschlag, dass Opfern eine Bedenkfrist von 45 Tagen eingeräumt werden soll, damit sie genügend Zeit haben, zu Sozialarbeitern Vertrauen zu fassen und somit eher bereit sind, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.

Das Treffen behandelte viele weitere Themen (siehe Button).
 

Autor
Die Redaktion

Publiziert am
5.1.2017