366 Tonnen Lebensmittel gerettet

366 Tonnen Lebensmittel gerettet

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Die Heilsarmee Biel stellt dem Verein "Tischlein deck dich" die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.

366 Tonnen gerettete Lebensmittel hat der Verein "Tischlein deck dich" in den vergangenen 15 Jahren an der Lebensmittelabgabestelle in Biel verteilt. Jede Woche profitieren rund 120 armutsbetroffene Menschen von diesem Angebot.

Lebensmittelverschwendung sprich Foodwaste ist auch in der Schweiz keine Neuerscheinung: Hierzulande landen gemäss aktuellen Zahlen über zwei Millionen Tonnen Lebensmittel im Jahr im Abfall. Gleichzeitig leben rund 615‘000 Menschen am oder unter dem Existenzminimum. Seit 20 Jahren versucht der spendenfinanzierte Verein "Tischlein deck dich" ebendiesem Widerspruch entgegenzuwirken, indem er einwandfreie, noch haltbare Lebensmittel rettet und sie dort verteilt, wo sie am dringendsten benötigt werden. Seit 15 Jahren betreibt die Non-Profit-Organisation auch in Biel ein Tischlein.

Wöchentliche Lebensmittelabgabe dank Freiwilligen
Die erste Lebensmittelabgabe fand am 14. Dezember 2004 statt, damals noch an der Kontrollstrasse in Biel. Heute ist die wöchentliche Abgabe an der General-Dufour-Strasse beheimatet. Die Räumlichkeiten werden seit Anbeginn von der Heilsarmee unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein Team von 17 Freiwilligen ist für die gerechte und respektvolle Verteilung der an "Tischlein deck dich" gespendeten Lebensmittel zuständig. Davon können rund 120 Armutsbetroffene profitieren.

Lebensmittel im Wert von 2‘378‘000 Franken gerettet
In den 15 Jahren seit der Eröffnung der Abgabestelle in den Lokalitäten der Bieler Heilsarmee konnten 366 Tonnen vor der Vernichtung gerettete Lebensmittel an Armutsbetroffene aus Biel und Umgebung verteilt werden. Dies entspricht einem Warenwert von rund 2‘378‘000 Franken. Die Kundinnen und Kunden bezahlen pro Einkauf (ungeachtet der Warenmenge oder Produkte, die sie beziehen) einen symbolischen Franken und müssen eine sogenannte Bezugskarte vorweisen.

Sozialfachstellen klären finanzielle Verhältnisse ab
Regionale Sozialfachstellen klären ab, wer zum Bezug von Lebensmitteln berechtigt ist und stellen Bezugskarten dafür aus. Die Karte ist maximal ein Kalenderjahr gültig und muss jedes Jahr erneuert werden. Zu den Kundinnen und Kunden gehören «Working Poor», Grossfamilien, Alleinerziehende, Migrantinnen und Migranten und Menschen, die Sozialhilfe oder eine Invalidenrente beziehen. mt

Autor
Quelle: Bieler Tagblatt (16.12.2019)

Publiziert am
16.12.2019