Argumentation nicht nachvollziehbar

Argumentation nicht nachvollziehbar

Medienmitteilung: Die Heilsarmee zieht den Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion betreffend NA-BE weiter ans Verwaltungsgericht.

Das Sozialamt des Kantons Bern hat im Rahmen von NA-BE die Aufträge im Asyl- und Flüchtlingswesen im April 2019 neu vergeben. Die Heilsarmee hat gegen diese Vergabe Rekurs eingereicht und die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hat diesen Rekurs abgelehnt.

Die Heilsarmee hat sich entschieden, den Fall ans Berner Verwaltungsgericht weiter zu ziehen, weil für sie die vorgelegte Argumentation nicht nachvollziehbar ist. 

Wegen des laufenden Verfahrens geht die Heilsarmee nicht näher auf den Inhalt des Rekurses ein. 
 

Kontakt: Philipp Steiner, Leiter Marketing & Kommunikation   |   philipp.steiner@heilsarmee.ch

Autor
Stiftung Heilsarmee Schweiz

Publiziert am
28.10.2019