Eine Herausforderung für die Heilsarmee

Eine Herausforderung für die Heilsarmee

Das Büro für Europäische Angelegenheiten der Internationalen Heilsarmee befasst sich mit dem Konzept des freien Personenverkehrs.

Von den einen geliebt, den anderen gefürchtet – das Konzept des freien Personenverkehrs in der Europäischen Union wurde im Rahmen der Römischen Verträge 1957 vor 60 Jahren ausgehandelt. Im Maastricht Vertrag von 1992 eingeführt, hat es sich zum Eckstein der europäischen Staatsbürgerschaft entwickelt.

In den vergangenen Jahren zeigt sich die Tendenz, den freien Personenverkehr einzuschränken oder zu behindern. Nicht mehr alle EU-Staaten anerkennen ihn und sein Status ist umstritten. Das wirft auch für die Heilsarmee Fragen auf. Sind die Sozialarbeiter der Heilsarmee, die sich um Menschen aus anderen EU-Regionen kümmern, mit den Rechten des freien Personenverkehrs genügend vertraut? Die gleiche Frage stellt sich für Korpsoffiziere (Gemeindeleiter), die sich ebenfalls um Menschen kümmern, deren Recht der freien Bewegung missachtet wird.

Heilsarmee in Europa

In Europa allgemein herrscht ein Klima der Unsicherheit und der Angst. Die Personenfreizügigkeit wird von den EU-Mitgliedern verschieden interpretiert. Das wirkt sich direkt und indirekt auf viele Dienste aus, die die Heilsarmee in Europa anbietet.

-    Eine bestimmte Anzahl unserer Angestellten kommt aus anderen Regionen der EU und sieht sich mit Herausforderungen konfrontiert.
-    Offiziere und Angestellte, die in ein anderes EU-Land versetzt werden, müssten ebenfalls mit Schwierigkeiten rechnen, insbesondere was Sozialleistungen, Familienzulagen und andere Formen der Unterstützung betrifft.

Es handelt sich um ein Problem, das die EU angeht und dessen sich die Heilsarmee bewusster werden muss – auch mit dem Risiko, betroffene Menschen zu entschädigen.

Autor
Die Redaktion / Quelle: The Salvation Army EU Affairs Office

Publiziert am
19.4.2017