Gewünscht: Vollständige Akteneinsicht

Gewünscht: Vollständige Akteneinsicht

Die Heilsarmee und die Caritas erheben Beschwerde gegen den NA-BE-Entscheid des Kantons.

Mit der neuen Vergabe der Aufträge für die Flüchtlingsbetreuung hat der Kanton Bern Ende April viel Staub aufgewirbelt. Die Heilsarmee und die Caritas haben nun bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) vorsorglich Beschwerde erhoben. Der vom Kanton getroffene Entscheid habe für die Heilsarmee und ihre Mitarbeitenden weitreichende Konsequenzen. Um den Entscheid vollständig analysieren und nachvollziehen zu können, nutzt die Organisation das Beschwerdeverfahren, um Einsicht in die Akten zu bekommen, wie sie mitteilte. Nähere Angabe zur Beschwerde selber macht die Heilsarmee nicht. Auch Caritas Bern nutzt das Beschwerdeverfahren, um unter anderem vollständige Akteneinsicht zu erhalten. Insbesondere verlangt die Organisation, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.

Ende April gab das Sozialamt des Kantons Bern bekannt, welche Organisationen ab Juli 2020 Flüchtlinge betreuen dürfen. Der Auftrag ist rund 50 Millionen Franken schwer. Mehrere bisherige Leistungserbringer wurden nicht mehr berücksichtigt. Leer gingen der Verein Asyl Biel und Region (ABR), die Caritas sowie die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe aus. Dadurch müssten die Organisationen insgesamt mehrere Hundert Stellen abbauen.

Die Heilsarmee wird zwar im Auftrag der Stadt Bern in der Bundesstadt und in deren Umgebung als Unterakkordantin Kollektivunterkünfte für Flüchtlinge betreiben dürfen. Sogenannter regionaler Partner für den Kanton Bern wird aber die Stadt Bern.

Autor
Quelle: Der Bund (07.05.2019)

Publiziert am
7.5.2019