Mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen mit und ohne Kinder

Mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen mit und ohne Kinder

Frauenwohnhaus Basel
Frauenwohnhaus Basel
© Frauenwohnhaus Basel / Lizenzfrei

Mit einer Finanzhilfe der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann die Heilsarmee künftig insgesamt 16 Schutzplätze anbieten.

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen ab 2021 insgesamt vierzig anstatt wie bisher 17 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen mit und ohne Kinder gewährleisten. Sie wollen dazu die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Frauenhaus beider Basel für die Jahre 2021 bis 2024 erneuern und neu eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Heilsarmee Schweiz für den gleichen Zeitraum abschliessen.

Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sollten aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht mehr abgewiesen werden müssen. Schutzbedürftige benötigen eine geschützte Umgebung und fachkundige Betreuung und Beratung in der Krise.

Um den Bedarf an Schutzplätzen zu decken, soll die Leistungsvereinbarung mit dem etablierten Frauenhaus mit seinen bestehenden 17 Plätzen erneuert werden. Zusätzlich zum bestehenden Haupthaus soll die teilstätionäre Einrichtung der Stiftung Frauenhaus, genannt «PasserElle», mit weiteren sieben Plätzen hinzukommen. Die Stiftung Frauenhaus beider Basel soll künftig einen jährlichen Betrag von 1,252 Mio. Franken erhalten, den sich die beiden Kantone hälftig teilen. Dieser Betrag stellt einen Kostenbeitrag für den Aufenthalt und die Beratung sowie für Dolmetscherkosten, Taschengelder, Sicherheitsmassnahmen und Transportkosten für Frauen und Kinder aus den beiden Kantonen dar. Ausserkantonale Bewohnerinnen entrichten einen kostendeckenden Tagestarif für den Aufenthalt im Frauenhaus. Bisher betrug der basel-städtische Anteil an der jährlichen Finanzhilfe durch die beiden Basler Kantone 500‘000 Franken, jener von Basel-Landschaft 440‘000 Franken. Der Vorlage muss im Stadtkanton der Grosse Rat zustimmen.

Gleichzeitig soll an die Stiftung Heilsarmee Schweiz ein pauschaler Betriebsbeitrag in Form einer Finanzhilfe von jährlich je 150‘000 Franken pro Kanton – insgesamt mithin 300‘000 Franken – vergeben werden, um im Haus «Wohnen für Frauen und Kinder» 16 Schutzplätze zu sichern. Gesamthaft lassen sich so vierzig Schutzplätze für Frauen und Kinder in den beiden Kantonen zur Verfügung stellen. Im Notfall könnten sogar bis zu fünfzig Plätze angeboten werden.

Autor
Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Publiziert am
2.9.2020