Verwaltungsgericht entscheidet nicht zugunsten der Heilsarmee

Verwaltungsgericht entscheidet nicht zugunsten der Heilsarmee

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Medienmitteilung im Rahmen von NA-BE.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI, ehemals GEF) hatte im April 2019 im Rahmen von NA-BE die Aufträge im Asyl- und Flüchtlingswesen neu vergeben. Die Heilsarmee war mit dem Schlussentscheid der GSI von Mitte Oktober 2019 nicht einverstanden und zog den Entscheid für das Los 4 der Region Emmental-Oberaargau vor das Verwaltungsgericht.

Das Berner Verwaltungsgericht hat am Freitag, 27. März 2020 über die Vergabe der Aufträge im Asyl- und Flüchtlingswesen im Kanton Bern entschieden. Im Grundsatz bestätigt es den Entscheid der Vorinstanz. Die Heilsarmee bedauert das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Kein Weiterzug trotz gewissem Unverständnis
Die Heilsarmee war während den letzten 38 Jahren Partnerin des Kantons im Asylbereich. Diese Erfahrung hätte sie gerne weiter eingesetzt, um die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in der Region Emmental-Oberaargau optimal auf dem Integrationsweg zu begleiten.

Das Berner Verwaltungsgericht ist der Argumentation der Heilsarmee in den Erwägungen teilweise gefolgt. Überraschenderweise hat es im Gesamtergebnis dennoch den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. So stimmte das Verwaltungsgericht der Heilsarmee beispielsweise zu, dass die Punkteverteilung im Zuschlagskriterium "Regionale Vernetzung" der Vorinstanz nicht nachvollziehbar sei, beziehungsweise die Zuschlagsempfängerin hier zu hoch bewertet wurde. Eine korrekte Bewertung hätte dazu geführt, dass der Zuschlag an einen anderen, nicht ins Beschwerdeverfahren involvierten Anbieter zu erteilen gewesen wäre. Ein weiterer Beschwerdegrund der Heilsarmee bestand darin, dass in den Ausschreibungsunterlagen keine Minimalanforderungen an die Betreuungsleistungen definiert worden sind. Dementsprechend sind nach Auffassung der Heilsarmee die Gesamtkosten inklusive der Betreuungskosten zwischen den Anbietern nicht vergleichbar. Das Verwaltungsgericht sieht dieses Vorbringen aber als zu spät ins Verfahren eingebracht. Die Heilsarmee schliesst nicht aus, dass ein für sie positives Urteil im Endergebnis dazu geführt hätte, dass sämtliche ergangenen Zuschläge auch in den übrigen Losen in Frage gestellt worden wären.

Es ist der Heilsarmee ein grosses Anliegen, auch in dieser Situation lösungsorientiert zu handeln. Aus diesem Grund und um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat sie sich entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen, weil sich dies schlussendlich nachteilig für die betroffenen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge auswirken würde.

Die Heilsarmee wird sich weiter im Berner Asylwesen einsetzen und im Auftrag der Stadt Bern die Kollektivunterkünfte in der Agglomeration Bern betreiben. Ebenfalls ist sie als Leistungserbringerin im Bereich Arbeitsintegration und Sprach- und Kulturkursen mit mehreren Regionalen Partnern in Verhandlungen.

Kontakt: Lukas Flückiger, Geschäftsleiter Flüchtlingshilfe | Tel. +41 (0)31 380 18 85 | lukas.flueckiger@heilsarmee.ch

Autor
Heilsarmee Flüchtlingshilfe

Publiziert am
27.3.2020