Wiederaufnahme der Aktivitäten in den Räumen der Heilsarmee

Wiederaufnahme der Aktivitäten in den Räumen der Heilsarmee

Das Management Kirchliches Werk informiert unter Berücksichtigung der Pressekonferenz des Bundesrats vom Mittwoch 27. Mai.

Wiederaufnahme der Gottesdienste in unseren Räumen
Korps, die dies wünschen und die ein Schutzkonzept umsetzen können, das den Anforderungen des BAG voll und ganz entspricht, können ab Sonntag dem 31. Mai die Gottesdienste wieder aufnehmen. Die Einhaltung der Schutzvorschriften ist unerlässlich. Die Heilsarmee wünscht sich in den kommenden Wochen eine schrittweise und flexible Wiederaufnahme der Gottesdienste. Jedes Korps entscheidet selbst, ab wann ein Treffen am Sonntag wieder angebracht ist, und informiert die Divisionschefs. Die Mitteilung vom 27. Mai hat das Schutzkonzept "Gottesdienste" des BAG vom 20. Mai nicht aufgehoben. Dieses bleibt daher mindestens bis zum 6. Juni oder sogar noch länger in Kraft.

Schutzkonzepte
Von nun an wird die Frage weniger sein, was wir tun dürfen, sondern vielmehr, wie wir es tun sollen. Die drei wesentlichen Regeln werden sein: Hygiene - Distanz - Rückverfolgbarkeit. Um euch die Arbeit zu erleichtern, haben engagierte Personen eine sehr vollständige Website mit allen notwendigen Informationen erstellt. Sie ist die massgebliche Quelle für Sicherheitsmassnahmen innerhalb der Heilsarmee.

Verwendung von Churchtools für Tickets und Teilnehmerlisten
Churchtools macht es leicht, ein Ticket für einen Gottesdienst zu buchen oder die Gottesdienstbesucher einzuchecken. Unser Churchtools-Team wird euch nächste Woche ein Webinar anbieten (Dienstag 2. Juni 13.55), um mehr über diese Funktionen zu erfahren, die recht einfach zu implementieren sind.

Livestream-Gottesdienste
Um den Korps, die nicht sofort die Gottesdienste wieder starten, eine gute Alternative anzubieten, werden die Livestream-Gottesdienste von "Music & Creative Arts" bis zum 28. Juni fortgesetzt. Nach diesem Datum werden dann auf derselben Website live.heilsarmee.ch einige Korps ihren Livestream-Gottesdienst bis auf weiteres anbieten.

Kleingruppen und andere Aktivitäten
Kleingruppen und andere Aktivitäten an Wochentagen sind laut SEA, VFG und RES wegen des allgemeinen Versammlungsverbots nach wie vor nicht möglich. Sie werden ab dem 6. Juni erlaubt sein.

Vermietung unserer Räume an Externe
Die Vermietung unserer Räumlichkeiten an andere Kirchen ist ab dem 28. Mai möglich, sofern das Schutzkonzept des BAG von den Gruppen eingehalten wird und nur gottesdienstliche Aktivitäten stattfinden (keine kulturellen Aktivitäten, keine Mahlzeiten usw.). Ab dem 6. Juni werden andere Aktivitäten in unseren Räumen erlaubt sein, aber - sehr wichtig - das Schutzkonzept muss weiterhin eingehalten werden (siehe die Aktualisierungen dieses Schutzkonzepts auf unserer Website). Die Verantwortung liegt beim Mieter.

Gottesdienste im Freien – Open air Veranstaltungen
Was wäre, wenn wir diese Situation nutzen würden, um den Gottesdienst ins Freie zu verlegen? Wir haben mehr Platz, und die gleichen Schutzmassnahmen würden einfacher umzusetzen sein. Laut VFG wäre es jetzt schon möglich. Da die Angaben des BAG zu diesem Thema nicht klar sind, raten wir bis zum 6. Juni zu warten.

Lager
Kinder- und Jugendlager können laut BAG ab dem 6. Juni stattfinden. Im Sommer werden die kantonalen Richtlinien wegweisend sein, darum wird jede Division über die Durchführung der Lager entscheiden. Wir warten auf entsprechende Schutzkonzepte.

 

Autor
Heilsarmee Kirchliches Werk

Publiziert am
28.5.2020