Beschwerde zum NA-BE-Entscheid

Beschwerde zum NA-BE-Entscheid

Die Heilsarmee hat bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zum NA-BE-Entscheid eine Eingabe gemacht.

Die Heilsarmee möchte den Entscheid, der für Organisation und Mitarbeitende weitreichende Konsequenzen hat, vollständig analysieren und nachvollziehen können. Daher nutzt sie die Möglichkeiten des Beschwerdeverfahrens, um Einsicht in die Akten zu nehmen.

Anmerkung an die Redaktionen: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, beantworten wir im Moment keine Fragen zur Beschwerde.

Kontakt: Daniel Röthlisberger, Leiter Sozialwerk  |  Tel. +41 79 211 93 75  |  daniel_roethlisberger@heilsarmee.ch

 

Autor
Sozialwerk Heilsarmee Schweiz

Publiziert am
6.5.2019