Geborgenheit in einer sensiblen Zeit

Geborgenheit in einer sensiblen Zeit

© bobby flickr.com / Lizenzfrei

So unterstützt die Heilsarmee Flüchtlingshilfe in ihren Kollektivunterkünften Schwangere sowie Mütter mit Neugeborenen oder Kleinkindern.

Kinder sind ein grosses Geschenk. Frauen, die fern der Heimat ein Kind erwarten, haben aber mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Damit sie ihre Schwangerschaft, die Geburt ihres Kindes und die innige Zweisamkeit mit ihrem Neugeborenen dennoch geniessen können, schenkt ihnen die Heilsarmee Flüchtlingshilfe in dieser sensiblen Zeit ganz besondere Aufmerksamkeit.

Vor der Geburt
In den ersten Tagen nach Eintritt in die Kollektivunterkunft (KU) wird mit jeder Frau ein medizinisches Eintrittsgespräch geführt. Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe (HAF) übernimmt die Kosten für Antibabypille oder Hormonpflaster, wenn dies von der Frau gewünscht wird. Wo aber eine Schwangerschaft festgestellt wird, vereinbart das Personal der HAF umgehend Termine beim zuständigen Arzt oder Gynäkologen, damit die Frau die nötigen Untersuchungen erhält. Bewohnerinnen, welche Opfer von sexueller oder anderer Gewalt wurden oder die andere psychologische Betreuung benötigen, werden umgehend mit den entsprechenden Fachstellen vernetzt.

Schwangere Frauen – unabhängig davon, ob sie ihr erstes Kind erwarten oder bereits Kinder haben – werden eingeladen, bei Mamamundo (Geburtsvorbereitung für Migrantinnen) Kurse zu besuchen. Dieses Angebot in Bern und Biel bereitet Frauen und ihre Partner im Beisein interkultureller Dolmetscher mit Körperübungen und zahlreichen Informationen auf die Geburt ihres Kindes vor. Die HAF bezahlt den Kurs und die Reisekosten sowohl für die Frau als auch für den Partner.

In der KU erhalten die werdenden Mütter eine Neugeborenenausstattung im Wert von CHF 350.- und können sich im Hinblick auf den Nachwuchs häuslich einrichten. Damit sie einen ruhigen Ort für sich und ihr Kind haben, wird alleinstehenden Müttern in der Regel ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt. Auch Familien bleiben unter sich und bewohnen je nach Grösse ein oder zwei Zimmer.

Bei der Geburt
Das KU-Personal meldet die Frauen für die Geburt in der Frauenklinik oder im Spital an. Dort kann die HAF zwar keine Kosten für Dolmetscherdienste übernehmen, sie schickt aber auf Wunsch eine dolmetschende Mitbewohnerin mit. Sowohl beim Eintritt als auch beim Austritt werden die Fahrkosten für die Mutter, das Baby, den Vater, allfällige weitere Familienangehörige sowie auch für die Begleiterin von der HAF bezahlt. Einige KU holen die frischgebackene Familie wochentags selbst aus der Klinik ab. Am Wochenende organisieren und finanzieren sie ein Taxi.

Nach der Geburt
Vom ersten Tag nach dem Spitalaustritt an und während des ganzen Wochenbetts sorgt die Heilsarmee dafür, dass die Mutter und ihr Neugeborenes von einer Hebamme nachbetreut werden. Ausserhalb der Besuchszeiten ist die Hebamme sowohl von der Frau als auch vom Büro der KU rund um die Uhr auf dem Handy erreichbar. Sollten nach Spitalaustritt Probleme auftreten, veranlasst das Büro, dass Frau und Säugling auf Kosten der KU notfallmässig hospitalisiert werden.

Alle Mütter und ihre Neugeborenen werden danach allmonatlich von der Mütter-/Väterberatung in der KU betreut, und zwar bis die Kinder ein Alter von drei bis vier Jahren erreichen. Diese Beratungen finden im Beisein der Gesundheitsverantwortlichen der HAF statt und enthalten Tipps rund um Stillen, Ernährung, Kinderkrankheiten, Stärkung des Beckenbodens oder der Rückenmuskulatur usw.

Die KU organisiert alle nötigen Termine in der Gynäkologie- und Kinderarztpraxis: für die Mutter nach sechs Wochen die Nachgeburtskontrolle, für das Kind nach vier Wochen die Hüft-Sonographie und die erste Monatskontrolle. Einige KU bieten des weiteren Gesundheitskurse zu Themen wie Kinderkrankheiten und Prävention durch pensionierte Ärzte und Ärztinnen an.

Autor
Heilsarmee Flüchtlingshilfe

Publiziert am
15.8.2017