Stellungnahme Entziehung Fördergelder für Kinder- und Jugendarbeit

Stellungnahme Entziehung Fördergelder für Kinder- und Jugendarbeit

Stellungnahme der Heilsarmee Schweiz betreffend der Entziehung der Fördergelder für ihre Kinder- und Jugendarbeit

Die Heilsarmee nimmt Stellung zu den Gründen, aus welchen das Bundesverwaltungsgericht einen negativen Entscheid eines Subventionsgesuches aus dem Jahr 2014 gestützt hat. Die Organisation stellt nicht in Abrede, dass die Evangelisation eines der Ziele ihrer Kinder- und Jugendlager ist. Sie weist jedoch den Vorwurf zurück, nicht primär an der Entwicklung und dem Wohlbefinden der Kinder interessiert zu sein. Unter Evangelisation versteht die Heilsarmee, den christlichen Glauben und die christlichen Grundwerte zu teilen, dies im grösstmöglichen Respekt gegenüber jeder Person, insbesondere gegenüber Kindern. Indem die Heilsarmee neben den physischen, sozialen und physischen Aspekten auch dem geistlichen Aspekt Beachtung schenkt, sorgt sie sich in ganzheitlicher Weise um die Interessen der Kinder. Die Evangelisation ist nicht das einzige Ziel der Aktivitäten und Lager der Heilsarmee. Diese interessiert sich für das Kind in seiner Ganzheitlichkeit. In den über 100 Jahren, in denen die Heilsarmee Kinder- und Jugendlager organisiert, hat sie seitens der Eltern in Bezug auf die geleistete, transparente Unterstützung keine negativen Reaktionen erhalten.

Eine Charta für Klarheit und Transparenz
Die Heilsarmee war übrigens eine der ersten christlichen Organisationen, die eine Charta unterzeichnet haben, welche die Ziele und Arbeitsweise ihrer Kinder- und Jugendaktivitäten in transparenter Weise erklärt. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich die Verantwortlichen der Kinder- und Jugendarbeit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit der Kinder und Jugendlichen zu respektieren, die Teilnahme und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu stärken, sich regelmässig durch Aus- und Weiterbildung zu schulen, Prävention zu betreiben, Transparenz walten zu lassen und jede Form der Diskriminierung abzulehnen. Mehr Informationen zur Charta gibt es unter diesem Link.

Zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat kürzlich einen negativen Entscheid eines Subventionsgesuches der Heilsarmee aus dem Jahr 2014 gestützt. Gemäss BVG fungieren die Kinder- und Jugendlager der Heilsarmee einzig zum Zweck der Evangelisation und seien regelrechte „Bekehrungsräume“. Obwohl die Heilsarmee es mit Bedauern zur Kenntnis nimmt, dass ihr die Fördergelder des Bundes entzogen wurden, wird die Weiterführung ihrer Kinder- und Jugendarbeit von diesem Entscheid nicht tangiert. Die Budgets der Jugendsekretariate belaufen sich auf 1,2 Millionen Franken, die Fördergelder schwankten zwischen CHF 30 000 und CHF 50 000. Anzufügen ist, dass die Kinder- und Jugendarbeit nur dank dem Einsatz zahlreicher Freiwilliger realisiert werden kann.

Kontakt
Philipp Steiner
Leiter Marketing & Kommunikation
+41 76 505 71 07
philipp_steiner@heilsarmee.ch

Autor
Heilsarmee

Publiziert am
19.8.2016