Sterbehilfe und begleiteter Suizid

Sterbehilfe und begleiteter Suizid

Stellungnahme der Heilsarmee zum Urteil des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons Neuenburg

Für die Heilsarmee sind Sterbehilfe und begleiteter Suizid keine akzeptablen Lösungen. Deshalb nimmt sie mit Bedauern das Urteil des Bundesgerichts zu ihrer Beschwerde gegen das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons Neuenburg zur Kenntnis. In ihren Institutionen wird die Heilsarmee weiterhin auf palliative Betreuung setzen. Die Heilsarmee wird sich an das geltende Gesetz halten.

Mit der Beschwerde ans Bundesgericht hat sich die Heilsarmee für ihre Überzeugungen und Glaubensgrundsätze eingesetzt. Das Leben hat oberste Priorität und gilt es zu schützen.

Fokus auf palliative Betreuung
Die ganzheitliche Begleitung sterbender Menschen ist für die Heilsarmee von eminenter Bedeutung. Nach diesem Grundsatz werden sich die Institutionen der Heilsarmee weiterhin auf die palliative Betreuung von Menschen bis an ihr Lebensende konzentrieren.

Urteil mit Konsequenzen
Es ist bedauerlich, dass die Wahlfreiheit der verschiedenen Institutionen im Umgang mit diesem ethisch so heiklen Thema beschnitten und gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Die Heilsarmee sieht damit ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt. Der assistierte Suizid betrifft nicht nur die sterbewillige Person, sondern auch Angehörige, Mitbewohnende in Heimen und das Gesundheitspersonal.

Auch wenn das Urteil im Kontrast zu unseren Überzeugungen steht, werden sich die Institutionen der Heilsarmee an das geltende Gesetz halten. Die Heilsarmee wird ihre Arbeit auf professionelle Art weiterführen und sich für einen würdigen Lebensabschluss einsetzen.

Kontakt

Tel. +41 31 388 05 45

Daniel Oester, Marketing & Kommunikation
daniel_oester@heilsarmee.ch

Florina German, Leiterin Kommunikation
florina_german@heilsarmee.ch

Autor
Heilsarmee

Publiziert am
7.10.2016